Faire Miete, wenn zwei sich ein Zimmer teilen und andere allein wohnen
Wenn sich ein Paar ein Schlafzimmer teilt und ein Single-Mitbewohner ein eigenes bewohnt, benachteiligt eine gleichmäßige Aufteilung pro Kopf das Paar, weil es für eigentlich nur ein Zimmer doppelt zahlt – teilt man dagegen strikt pro Zimmer, zahlt oft der Single zu viel. Fair Divider bepreist stattdessen jedes Zimmer einzeln, und das Paar zählt für sein Zimmer als eine Partei – so bleibt die Aufteilung neidfrei, egal wie viele Personen in welchem Zimmer wohnen.
Zwei gängige Abkürzungen wirken hier beide unfair. Wird die Gesamtmiete nach Kopfzahl geteilt, zahlt das Paar zwei Drittel der Miete einer Dreier-WG für ein einziges Zimmer – selbst wenn dieses klein ist. Wird pro Zimmer geteilt, ignoriert das, dass das Zimmer des Paares tatsächlich das beste sein kann. Die faire Frage ist nicht, wie viele Personen in einem Zimmer wohnen, sondern wie hoch jede Partei das Zimmer wertschätzt, das sie bewohnt.
Richtet die Aufteilung mit einer Partei pro Schlafzimmer ein – das Paar gemeinsam und der Single-Mitbewohner – sowie einem Eintrag pro Zimmer. Jede Partei wählt dann zu den angezeigten Preisen das Zimmer, das sie bevorzugt, und die Preise passen sich so lange an, bis keine Partei mehr tauschen möchte. Das Paar zahlt den Preis seines Zimmers als Einheit; wie es sich das intern aufteilt, bleibt ihm überlassen.
Die Miete beträgt 1.800 € für zwei Zimmer: ein großes Hauptschlafzimmer und ein kleineres Einzelzimmer. Zu dritt gleich pro Kopf geteilt, zahlt das Paar 1.200 € für das Zimmer, das es sich teilt, und der Single zahlt 600 € – unabhängig davon, welches Zimmer schöner ist.
Bei einer neidfreien Aufteilung könnte das Zimmer des Paares mit 1.050 € und das des Single mit 750 € bepreist werden, weil das Paar den zusätzlichen Platz schätzt und der Single mit weniger Raum für weniger Geld zufrieden ist. Die beiden Preise ergeben weiterhin zusammen 1.800 €, und keine Partei würde tauschen wollen.